48.02 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)
Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)
4802 10 00
Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen
4802 20 00
ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge
4802 40 10
andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge
mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g
4802 54 00
mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Rollen
mit einem Quadratmetergewicht von 40 g oder mehr, jedoch weniger als 60 g
4802 55 15
mit einem Quadratmetergewicht von 60 g oder mehr, jedoch weniger als 75 g
4802 55 25
mit einem Quadratmetergewicht von 75 g oder mehr, jedoch weniger als 80 g
4802 55 30
mit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder mehr
4802 55 90
mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen
auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messend (A4-Format)
4802 56 20
andere, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g
4802 57 00
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
andere Papiere und Pappen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 72 g und mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 50 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
4802 61 15
in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen
4802 62 00
48.04 Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g
4804 11 11
mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder mehr, jedoch weniger als 175 g
4804 11 15
mit einem Quadratmetergewicht von 175 g oder mehr
4804 11 19
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Quadratmetergewicht von
weniger als 175 g
4804 19 12
175 g oder mehr
4804 19 19
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
4804 21 10
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
4804 29 10
andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke
4804 31 51
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
in der Masse einheitlich gebleicht
4804 39 51
andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g
sog. saturating kraft
4804 41 91
in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
4804 42 00
andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr
in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
4804 52 00
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
4804 59 10
48.05 Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben
Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe (sog. fluting)
4805 11 00
Strohpapier für die Welle der Wellpappe
4805 12 00
Testliner (wiederaufbereiteter Liner)
mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
4805 24 00
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
4805 25 00
Sulfitpackpapier
4805 30 00
Filterpapier und Filterpappe
4805 40 00
Filzpapier und Filzpappe
4805 50 00
mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
4805 91 00
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g
4805 92 00
mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr
aus wiederaufbereitetem Papier
4805 93 20
48.10 Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe
Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge
in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen
4810 14 00
Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. LWC-Papier
4810 22 00
Kraftpapiere und -pappen, ausgenommen Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden
in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
4810 31 00
in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
mit Kaolin gestrichen oder überzogen
4810 32 10
andere Papiere und Pappen
jede Lage gebleicht
4810 92 10
mit nur einer gebleichten Außenlage
4810 92 30
Papier und Pappe, gebleicht, mit Kaolin gestrichen oder überzogen
4810 99 10
48.11 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert
4811 10 00
Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen
mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen
4811 41 20
mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen
gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
4811 51 00
Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt
4811 60 00
andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern
4811 90 00
48.14 Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier
Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurde
4814 20 00
Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder mit anderer Oberflächenverzierung, mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogen
4814 90 10
48.18 Toilettenpapier und ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger
4818 10 10
mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von mehr als 25 g
4818 10 90
Taschentücher, Abschminktücher und Handtücher
Taschentücher und Abschminktücher
4818 20 10
Tischtücher und Servietten
4818 30 00
Kleidung und Bekleidungszubehör
4818 50 00
Waren für chirurgische, medizinische oder hygienische Zwecke, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf
4818 90 10
48.19 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe
4819 10 00
Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe
4819 20 00
Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr
4819 30 00
andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen
4819 40 00
andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen
4819 50 00
Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
4819 60 00
48.20 Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen, Hefte, Schreibunterlagen, Ordner, Schnellhefter (für Lose-Blatt-Systeme oder andere), Einbände und Aktendeckel und andere Waren des Schulbedarfs, des Bürobedarfs und des Papierhandels, einschließlich Durchschreibesätze und -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapier, aus Papier oder Pappe; Alben für Muster oder für Sammlungen und Buchhüllen, aus Papier oder Pappe
Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen
Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Auftragsbücher und Quittungsbücher
4820 10 10
Briefpapierblöcke und Notizblöcke; Merkbücher und Notizbücher, ohne Kalendarium
4820 10 30
Merkbücher, Notizbücher und Tagebücher, mit Kalendarium
4820 10 50
Ordner, Schnellhefter, Einbände (andere als Buchhüllen) und Aktendeckel
4820 30 00
Durchschreibesätze und -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapier
4820 40 00
Alben für Muster oder für Sammlungen
4820 50 00
48.23 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
Filterpapier und Filterpappe
4823 20 00
Diagrammpapier für Registriergeräte, in Rollen, Bogen oder Scheiben
4823 40 00
Tabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe
Tabletts, Schüsseln und Teller
4823 69 10
formgepresste oder gepresste Waren aus Papierhalbstoff
Höckerpappe und Kleinverpackungen für Eier
4823 70 10
Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken
4823 90 40