47.07 Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung
ungebleichte Kraftpapiere oder Kraftpappen oder Wellpapiere oder Wellpappen
4707 10 00
Papier oder Pappe, hauptsächlich aus gebleichten, nicht in der Masse gefärbten chemischen Halbstoffen hergestellt
4707 20 00
Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z. B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucke)
alte und unverkaufte Zeitungen und Zeitschriften, Telefonbücher, Broschüren, Werbedrucke und Werbeschriften
4707 30 10
andere (einschließlich Abfälle und Ausschuss, unsortiert)