89.01 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern
Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe
für die Seeschifffahrt
8901 10 10
für die Seeschifffahrt
8901 20 10
Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unterposition 890120
für die Seeschifffahrt
8901 30 10
andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind
für die Seeschifffahrt
8901 90 10
89.03 Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus
aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote)
mit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht (Nettogewicht) ohne Motor von 100 kg oder weniger
8903 11 00
nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger
8903 12 00
Segelboote, ausgenommen aufblasbare Boote, auch mit Hilfsmotor
mit einer Länge von 7,5 m oder weniger
8903 21 00
mit einer Länge von mehr als 7,5 m bis 24 m
für die Seeschifffahrt
8903 22 10
mit einer Länge von mehr als 24 m
für die Seeschifffahrt
8903 23 10
Motorboote, ausgenommen aufblasbare Boote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor
mit einer Länge von 7,5 m oder weniger
8903 31 00
mit einer Länge von mehr als 7,5 m bis 24 m
für die Seeschifffahrt
8903 32 10
mit einer Länge von mehr als 24 m
für die Seeschifffahrt
8903 33 10
mit einer Länge von 7,5 m oder weniger
mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger
8903 93 10
mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger
8903 99 10