58.01 Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
5801 10 00
Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten
5801 21 00
Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
5801 22 00
anderer Schusssamt und Schussplüsch
5801 23 00
Chenillegewebe
5801 26 00
Kettsamt und Kettplüsch
5801 27 00
Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten
5801 31 00
Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
5801 32 00
anderer Schusssamt und Schussplüsch
5801 33 00
Chenillegewebe
5801 36 00
Kettsamt und Kettplüsch
5801 37 00
58.02 Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806; getuftete Spinnstofferzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Position 5703
Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Baumwolle
5802 10 00
Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus anderen Spinnstoffen
5802 20 00
getuftete Spinnstofferzeugnisse
5802 30 00
58.03 Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806
aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
5803 00 30
58.04 Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006
Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe
maschinengefertigte Spitzen
aus Chemiefasern
5804 21 00
aus anderen Spinnstoffen
5804 29 00
handgefertigte Spitzen
5804 30 00
58.05 Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert
58.06 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe
5806 10 00
andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr
5806 20 00
mit echten Webkanten
5806 32 10
aus anderen Spinnstoffen
5806 39 00
schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
5806 40 00
58.07 Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder zugeschnitten, nicht bestickt
mit eingewebten Inschriften oder Motiven
5807 10 10
aus Filz oder aus Vliesstoffen
5807 90 10
58.08 Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren
Geflechte als Meterware
5808 10 00
58.09 Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
58.10 Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive
Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund
mit einem Wert von mehr als 35 € je kg Eigengewicht
5810 10 10
mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht
5810 91 10
mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht
5810 92 10
mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht
5810 99 10
58.11 Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810