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KAPITEL 36

PULVER UND SPRENGSTOFFE; PYROTECHNISCHE ARTIKEL; ZÜNDHÖLZER; ZÜNDMETALL-LEGIERUNGEN; LEICHT ENTZÜNDLICHE STOFFE

36.01 Schießpulver
36.02 Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver
36.03 Sicherheitszündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder
Sicherheitszündschnüre
3603 10 00
Sprengschnüre
3603 20 00
Zündhütchen
3603 30 00
Sprengkapseln
3603 40 00
Zünder
3603 50 00
elektrische Sprengzünder
3603 60 00
36.04 Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel
Feuerwerkskörper
3604 10 00
andere
3604 90 00
36.05 Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der Position 3604
36.06 Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger
3606 10 00
andere
Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form
3606 90 10
andere
3606 90 90