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KAPITEL 9

KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE

09.01 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
Kaffee, nicht geröstet
nicht entkoffeiniert
0901 11 00
entkoffeiniert
0901 12 00
Kaffee, geröstet
nicht entkoffeiniert
0901 21 00
entkoffeiniert
0901 22 00
andere
Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen
0901 90 10
Kaffeemittel mit Kaffeegehalt
0901 90 90
09.02 Tee, auch aromatisiert
grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
0902 10 00
anderer grüner Tee (nicht fermentiert)
0902 20 00
schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
0902 30 00
anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee
0902 40 00
09.03 Mate
09.04 Pfeffer der Gattung ; Früchte der Gattung oder , getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
Pfeffer
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0904 11 00
gemahlen oder sonst zerkleinert
0904 12 00
Früchte der Gattung oder
getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack ()
0904 21 10
andere
0904 21 90
gemahlen oder sonst zerkleinert
0904 22 00
09.05 Vanille
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0905 10 00
gemahlen oder sonst zerkleinert
0905 20 00
09.06 Zimt und Zimtblüten
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Zimt ()
0906 11 00
andere
0906 19 00
gemahlen oder sonst zerkleinert
0906 20 00
09.07 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0907 10 00
gemahlen oder sonst zerkleinert
0907 20 00
09.08 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen
Muskatnüsse
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0908 11 00
gemahlen oder sonst zerkleinert
0908 12 00
Muskatblüte
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0908 21 00
gemahlen oder sonst zerkleinert
0908 22 00
Amomen und Kardamomen
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0908 31 00
gemahlen oder sonst zerkleinert
0908 32 00
09.09 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
Korianderfrüchte
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0909 21 00
gemahlen oder sonst zerkleinert
0909 22 00
Kreuzkümmelfrüchte
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0909 31 00
gemahlen oder sonst zerkleinert
0909 32 00
Anis-, Sternanis-, Kümmel- oder Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0909 61 00
gemahlen oder sonst zerkleinert
0909 62 00
09.10 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
Ingwer
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0910 11 00
gemahlen oder sonst zerkleinert
0910 12 00
Safran
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0910 20 10
gemahlen oder sonst zerkleinert
0910 20 90
Kurkuma
0910 30 00
andere Gewürze
Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel
Curry
0910 91 05
andere
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0910 91 10
gemahlen oder sonst zerkleinert
0910 91 90
andere
Samen von Bockshornklee
0910 99 10
Thymian
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Feldthymian oder Sand-Thymian (L.)
0910 99 31
anderer
0910 99 33
gemahlen oder sonst zerkleinert
0910 99 39
Lorbeerblätter
0910 99 50
andere
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0910 99 91
gemahlen oder sonst zerkleinert
0910 99 99