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KAPITEL 5

ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN

05.01 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar
05.02 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare
Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borsten
0502 10 00
andere
0502 90 00
05.04 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
05.05 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen
Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen
roh
0505 10 10
andere
0505 10 90
andere
0505 90 00
05.06 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon
Ossein und mit Säure behandelte Knochen
0506 10 00
andere
0506 90 00
05.07 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon
Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein
0507 10 00
andere
0507 90 00
05.08 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon
Edelkoralle
0508 00 10
andere
0508 00 90
05.10 Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht
05.11 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
Rindersperma
0511 10 00
(
p/st
)
andere
Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3
Abfälle von Fischen
0511 91 10
andere
0511 91 90
andere
Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle
0511 99 10
natürliche Schwämme tierischen Ursprungs
roh
0511 99 31
andere
0511 99 39
andere
0511 99 85