01.02 Rinder, lebend
Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)
0102 21 10
der Untergattung oder
0102 29 05
mit einem Gewicht von 80 kg oder weniger
0102 29 10
mit einem Gewicht von mehr als 80 kg bis 160 kg
zum Schlachten
0102 29 21
mit einem Gewicht von mehr als 160 kg bis 300 kg
zum Schlachten
0102 29 41
mit einem Gewicht von mehr als 300 kg
Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)
zum Schlachten
0102 29 51
zum Schlachten
0102 29 61
zum Schlachten
0102 29 91
reinrassige Zuchttiere
0102 31 00
domestizierte Arten
0102 39 10
reinrassige Zuchttiere
0102 90 20
domestizierte Arten
0102 90 91
01.06 Andere Tiere, lebend
Wale, Delphine und Tümmler (Säugetiere der Ordnung ); Rundschwanzseekühe (Manatis) und Gabelschwanzseekühe (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung ); Robben, Seelöwen und Walrösser (Säugetiere der Unterordnung )
0106 12 00
Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)
0106 20 00
Papageienvögel (einschließlich Papageien, Sittiche, Aras und Kakadus)
0106 32 00
Strauße; Emus ()
0106 33 00